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Recht

KI und Datenschutz in der Schweiz — was darfst du?

Schweizer DSG, EU-DSGVO und KI-Tools: Ein verständlicher Leitfaden, was im Geschäftsalltag erlaubt ist.

9 Min. Lesezeit
von LENAR Team

Viele Firmen und Privatpersonen in der Schweiz fragen sich: Darf ich überhaupt Kundendaten in ChatGPT eingeben? Was sagt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG)? Hier ein verständlicher Überblick.

Die wichtigsten Regeln in Kürze

  • Personendaten dürfen nicht ohne Grundlage an Dritte weitergegeben werden — auch nicht an KI-Anbieter
  • Beim Einsatz von KI im Job: Kunden müssen darüber informiert werden (Transparenzpflicht)
  • Besonders schützenswerte Daten (Gesundheit, Religion, etc.) brauchen ausdrückliche Zustimmung
  • Daten in die USA: erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Standardvertragsklauseln)

Was du NIE in KI-Tools eingeben solltest

  • Namen, Adressen, AHV-Nummern echter Personen
  • Kreditkarten- und Bankverbindungen
  • Gesundheitsdaten (auch deine eigenen)
  • Passwörter und Login-Daten
  • Interne Firmendokumente mit Kundendaten
  • Verträge mit Klarnamen

Was du sicher eingeben darfst

  • Anonymisierte Beispiele (statt 'Hans Müller' → 'Person A')
  • Öffentlich verfügbare Informationen
  • Eigene Texte ohne Personendaten
  • Hypothetische Szenarien
  • Allgemeine Fragen zu Branchen, Themen, Wissen

Welche KI-Tools sind DSG-freundlich?

Empfohlene Optionen für Unternehmen:

  • Claude Pro / Team (Anthropic): Standard kein Training mit deinen Daten
  • ChatGPT Team / Enterprise: Datenschutz-Optionen einstellbar, kein Training
  • Microsoft Copilot for Business: EU-Datenresidenz möglich
  • Mistral (in Europa gehostet): Komplett EU-konform

DSG-konformes Vorgehen für Firmen

  • Erstelle eine interne KI-Nutzungsrichtlinie
  • Schulen die Mitarbeitenden, was sie eingeben dürfen — und was nicht
  • Wähle bewusst Business-Versionen mit Datenschutz-Garantie
  • Informiere Kunden, wenn ihre Daten mit KI bearbeitet werden
  • Dokumentiere, welche KI-Tools im Einsatz sind

Was passiert bei einem Verstoss?

Das revidierte DSG sieht Bussen bis CHF 250'000 für Privatpersonen vor — bei vorsätzlichen Verstössen. Wichtiger als die Busse: Reputationsschaden und Vertrauensverlust bei Kunden.

Fazit

KI nutzen ist erlaubt — aber bewusst. Mit ein paar einfachen Regeln und dem richtigen Tool-Setup kannst du KI sicher und rechtskonform im Unternehmen einsetzen. Wenn du unsicher bist: lieber einmal mehr beim Anwalt nachfragen als später Probleme zu haben.

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